Einen einheitlichen und für alle Verträge geltenden Ablauf im Rahmen des Grundstücksverkaufs gibt es nicht. Jeder Fall verläuft anders und man kann die einzelnen Grundstücksverkäufe durchaus in die Rubriken "kompliziert, schnell und normal" einteilen. Jedoch laufen ungefähr 90% unserer Kaufverträge nach dem gleichen Muster ab. Die Kaufinteressenten haben sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken gemacht, wo sie gerne bauen möchten und wie das von ihnen geplante Haus aussehen soll.
Für die meisten unserer Kunden ist der Kauf eines Baugrundstückes und der anschließende Hausbau mit einer größeren Investition verbunden und daher oftmals ein einmaliger Vorgang in ihrem Leben. Wie ein Grundstückskauf abläuft, möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern
Wir suchen in Zusammenarbeit mit den Käufern und dem städtischen Planungsamt nach einem geeigneten Grundstück und reservieren es den Käufern für eine bestimmte Zeit.
Diese haben dann die Möglichkeit, ihre Planung mit einem Architekten oder Bauträger anhand des reservierten Grundstücks nochmals zu konkretisieren.
Parallel dazu kümmern sich die Interessenten um eine passende Finanzierung und klären weitere Einzelheiten.
Alle Käufer haben somit ausreichend Zeit, sich verschiedene Alternativangebote machen zu lassen und ihre Entscheidungen in Ruhe und ohne Zeitdruck zu treffen.
Anschließend vereinbaren wir dann, bei welchem Notar die Beurkundung des Kaufvertrages stattfinden soll und lassen für die Käufer einen Kaufvertragsentwurf erstellen.
Frühestens 14 Tage, nachdem die Käufer den Kaufvertragsentwurf erhalten haben, kann dann die Beurkundung, also die Unterzeichnung des Kaufvertrages, beim Notar erfolgen.
Den Käufern bleibt somit erneut ausreichend Zeit, die Regelungen des Kaufvertrages selbst zu überprüfen oder mit einem Vertrauten ihrer Wahl zu besprechen.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ist der Kaufpreis meist innerhalb einer Frist von vier Wochen fällig. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen Nebenkosten, z.B. Notargebühren, Grunderwerbsteuern, Gerichtskosten etc. an, die in den meisten Fällen bei ca. 8-9 % des Kaufpreises liegen.